STEIGERN SIE IHRE
KONKURRENZFÄHIGKEIT

Mit Steuerberatung helfen wir Ihnen, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten und die Steuerbelastung zu begünstigen, damit sich Ihre Wettbewerbsfähigkeit und die verfügbaren Investitionsmitteln erhöhen.

Steuerplanung

Von der Gründung bis zur Anstellung sowie zum Outsourcing und Investieren.

Begünstigung der Steuerbelastung

Begünstigung der Gewinnsteuer, Einkommensteuer, Mehrwertsteuer…

Präventive Überprüfungen der Abgabeabrechnung

Präventive Überprüfungen der Steuerbuchhaltung.

Steuerplanung

Steuerberatung im gebunden an Unternehmensgründung, Entscheidungen über die Anstellungsweise, Formen der Vertragsschlüsse,
Projektentscheidungen und Umstrukturierungen.

Für einen guten Start

Mit der Steuerberatung legen wir gleich zu Beginn der Unternehmenstätigkeit die Grundlagen, die gleichzeitig die Geschäftstätigkeit innerhalb des gesetzlichen Rahmens ermöglichen und Steuereinsparungen bringen, die zur Entwicklung, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie des Erfolgs einer Unternehmens genutzt werden können. Unsere Steuerplanung berücksichtigt unter anderem:

  • Auswahl der gesetzlichen Rechtsform;

  • Berechnungsmethode für die Steuerbemessungsgrundlage (tatsächliche oder Standardausgaben)auswählen;

  • MwSt-Berechnungsmethode (Auftreten eines Unternehmensereignisses oder einer Zahlungsrealisierung) auswählen;

  • Optimale Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Bewertung von Vermögensgegenständen, Produktionsbuchhaltung, Bildung von Wertberichtigungen…) auswählen;

  • rechtzeitige Planung steuerlicher Folgen einer Geschäftsaufgabe.

Begünstigung der Steuerbelastung

Steuerberatung im Zusammenhang mit der Begünstigung der Steuerbelastung innerhalb des gesetzlichen Rahmens
im Laufe der Geschäftstätigkeiten.

Nutzen Sie das Angebot

Bei der Begünstigung der Steuerbelastung helfen wir Ihnen die optimalste gesetzlich vorgesehene Steuerart auszuwählen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ermittlung möglicher Steuererleichterungen bei der Berechnung der Körperschaftsteuer (Investitionszulage, Erwerbsunfähigkeitszulage, Investitionszulage für Forschung und Entwicklung…);

  • Bestimmung möglicher Steuererleichterungen bei der Berechnung der Vorauszahlung der persönlichen Einkommenssteuer auf das Einkommen der Tätigkeiten (Investitionszulage, Erwerbsunfähigkeitszulage, Investitionszulage für Forschung und Entwicklung…);

  • Auswahl der optimalen Bilanzierungsmethoden, die sich auf die Steuerbemessungsgrundlage auswirken;

  • Steuerberatung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Krediten: Nutzung von Firmenwagen, Gewährung von Darlehen an Mitarbeiter, Nutzung von Firmenhandys und anderen Geld- oder Sachmitteln;

  • Ermittlung möglicher persönlicher und gesonderter Entlastungen bei der Berechnung von Gehältern und anderen Einkommen und optimale Verteilung unter den Familienmitgliedern (Zulagen für unterhaltsberechtigte Familienangehörige, Beihilfen für Körperbehinderte, Beihilfen für Selbstständige im Kulturbereich, Journalisten, Sportler…).

Präventive Überprüfungen und einzelner Geschäfte

Steuerberatung im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften, der Erkennung von Fehlern aus den Vorjahren
und der angemessenen steuerlichen Behandlung der einzelnen Geschäfte.

Betreiben Sie sichere Geschäfte

Mit präventiven Steuerprüfungen und steuerlicher Beratung bei einzelnen Vorgängen identifizieren wir Problembereiche, verhindern, erkennen und beseitigen bestehende Fehler, bevor Konsequenzen auftreten. Dieser Bereich umfasst unter anderem:

  • präventive Überprüfungen der Steuererklärungen aus früheren Perioden (Mehrwertsteuer, Körperschaftssteuer, Berechnung der Vorauszahlung der persönlichen Einkommenssteuer auf das Einkommen aus Tätigkeiten…);

  • präventive Überprüfung und Beratung bei der Steuerbehandlung einzelner Transaktionen (Kauf und Verkauf von Immobilien, Neubewertung von Forderungen, Neubewertung von Vorräten, Wertminderung von Sachanlagen, Spaltungen und Fusionierungen, Neubewertung von Finanzanlagen…);

  • präventive Überprüfung und Beratung im Bereich der Lohnbuchhaltung (Berechnung von Steuern und Beiträgen, Geltendmachung von persönlichen und besonderen Leistungen, Berechnung der Erstattung von Aufwendungen bei der Ausübung der Arbeit, Berechnung der Gehälter der entsandten Mitarbeiter, Berechnung von Vergünstigungen und anderen Leistungen…);

  • präventive Überprüfung und Beratung im Bereich der Abrechnung von sonstigen Einkommen (Tantiemen, Firmenverträge, Studentenarbeit, kurzfristige unentgeltliche Hilfe, persönliche Zusatzarbeit, vorübergehende und gelegentliche Arbeit von Rentnern…);

  • andere präventive Überprüfungen und Beratungen (Stipendien, Spenden, Zuschüsse, Betriebsschäden…).

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