Der 30. September ist die Frist, bis zu der ein Mitglied eine Austrittserklärung einreichen muss, um seine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer Sloweniens (OZS) im folgenden Kalenderjahr, d. h. zum 1. Januar 2015, zu beenden. Ein Mitglied kann durch eine schriftliche Austrittserklärung aus der Mitgliedschaft austreten. Ein Mitglied kann jederzeit während des Jahres eine Austrittserklärung abgeben. Im Falle des Austritts aus der Mitgliedschaft ist das Mitglied zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags für die Zeit bis zur Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet.
Quelle: OZS
Ebenso kann ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer Sloweniens (GZS) am 1. Januar des folgenden Kalenderjahres aus der Industrie- und Handelskammer Sloweniens austreten, wenn es eine schriftliche Austrittserklärung vorlegt, die bei der Kammer des Handels- und Industrieministeriums Sloweniens bis spätestens zum 1. Oktober des laufenden Jahres eingeht.
Quelle: GZS