Mindestlohn im Jahr 2024 für Vollzeitarbeit ab 1.
Der neue Betrag gilt für Arbeiten, die ab dem 1. Januar 2008 ausgeführt werden.
Der neue Betrag ist ab dem 1. Januar 2024 neu.
Struktur des Mindestlohns
Wenn Sie für einen Arbeitgeber in der Republik Slowenien in Vollzeit arbeiten, haben Sie Anspruch auf mindestens den Mindestlohn für die von Ihnen geleistete Arbeit.
Bei einer Teilzeitbeschäftigung hat der Arbeitnehmer zumindest Anspruch auf einen anteiligen Anteil des Mindestlohns.
Aus dem grundsätzlichen Wortlaut des Gesetzes ergibt sich, dass der Mindestlohn alle Lohnbestandteile umfasst, die im Arbeitsbeziehungsgesetz festgelegt sind, d.h. das Grundgehalt des Arbeitnehmers für einen bestimmten Monat, die Leistungskomponente des Gehalts und die Zulagen, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat, mit Ausnahme der Zulage für Überstunden. Von 1.
1.
2020 werden die Berechtigungen die in Gesetzen, Verordnungen und Tarifverträgen vorgesehen sind, wird der tariflich oder arbeitsvertraglich vereinbarte Teil des Gehalts für Verdienst und Leistung nicht auf den Mindestlohn angerechnet. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2011 der Mindestlohn auf der Grundlage des Mindestlohns gezahlt wird.
1.
Alle Zulagen werden nicht auf den Mindestlohn angerechnet:
- Nachtarbeitszuschlag,
- Zulage für Sonntagsarbeit,
- eine gesetzlich vorgesehene Vergütung für die Arbeit an Feiertagen und Sonntagen.
Die Arbeitgeber müssen dem Mindestlohn einen Bonus für die Dauer der Betriebszugehörigkeit, einen Bonus für die Arbeitsbedingungen, eine Leistungs- und/oder Verdienstkomponente usw. beifügen.
Darüber hinaus können Kostenerstattungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu zahlen hat (z.B. Erstattung von Mahlzeiten während der Arbeit, Transportkosten zur und von der Arbeit, Reisekosten), nicht in den Mindestlohn einbezogen werden, ebenso wenig wie andere arbeitsbezogene Leistungen (z.B. Jahresurlaubsgeld, Abfindungen, Jubiläumszuwendungen).
Tabelle der Mindestlohnentwicklung nach Jahren
Jahr | Mindestlohn |
---|---|
2023 | 1.203,36 |
2022 | 1.074,43 |
2021 | 1.024,24 |
2020 | 940,58 |
2019 | 886,63 |
2018 | 842,79 |
2017 | 804,96 |
2016 | 790,73 |
2015 | 790,73 |
2014 | 789,15 |
2013 | 783,66 |
2012 | 763,06 |
2011 | 748,10 |
________________ Quelle: MDDSZ