Am 15. Dezember 2015 ist das geänderte Steuerverfahrensgesetz (ZDavP-2I) in Kraft getreten, mit dem die Verpflichtung zur Trennung von Transaktionskonten für Einzelunternehmen und andere Privatpersonen abgeschafft wurde. p >
37. Artikel ZDavP-2 wurde im dritten Absatz von
geändert
„Personen, die im Unternehmensregister der Republik Slowenien eingetragen sind, müssen über ein offenes Transaktionskonto bei einem Zahlungsdienstleister verfügen. Selbstständige und Privatpersonen Selbstständige müssen über ein separates Transaktionskonto für Zwecke im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit verfügen.“, v
„Personen im Sinne von Artikel 31 dieses Gesetzes müssen über ein Transaktionskonto bei einem Zahlungsdienstleister verfügen.“
Dies kann zwar die Kosten für den Zahlungsverkehr für Unternehmer senken, erhöht aber andererseits ihren Buchhaltungsaufwand, da die Buchhaltung erst einmal verstanden werden muss und dann Erfassen Sie alle Abflüsse, die das Privatleben des Unternehmers betreffen. Die Änderung ist daher insbesondere für Unternehmer zu begrüßen, die die Steuerbemessungsgrundlage durch normalisierte Ausgaben ermitteln und die Buchhaltungsunterlagen selbst erstellen und entsprechende Aufzeichnungen führen.
Quelle: Steuerverfahrensgesetz (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 91/15)