
Entlastung des Urlaubsgeldes für 2019
Die Nationalversammlung hat die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen des Einkommensteuergesetzes und des Renten- und Invalidenversicherungsgesetzes angenommen, die eine Befreiung der diesjährigen Urlaubszahler von der Einkommensteuer und den Beiträgen bis zur Höhe des Durchschnittsgehalts ermöglichen.
Die beschlossenen Änderungen für 2019 gelten für alle Zahlungen des Urlaubsgeldes. Arbeitnehmer, die bereits vor Inkrafttreten der Änderungen Urlaubsgeld bezogen haben, haben Anspruch auf Rückerstattung zu viel gezahlter Einkommensteuer und Beiträge. Die Rückerstattung erfolgt von Amts wegen durch die Finanzverwaltung der Republik Slowenien, d. h. der Einkommensteuervorschuss und die Arbeitnehmerbeiträge werden direkt an den Arbeitnehmer zurückerstattet, während die Arbeitgeberbeiträge an den Arbeitgeber zurückerstattet werden. Die Rückerstattung erfolgt spätestens dreißig Tage nach Zustellung des Bescheids und unter der Voraussetzung, dass der Empfänger der Rückerstattung keine offenen Steuerschulden hat.
Höhe des Urlaubsgeldes im Jahr 2019
Die Novellierung des Einkommensteuergesetzes sieht vor, dass das Urlaubsgeld in Höhe von bis zu 100 % des durchschnittlichen Monatsgehalts (derzeit 1.714,49 Euro brutto – Februar 2019) nicht in die Steuerbemessungsgrundlage für die Bemessung der Einkommensteuer einbezogen wird, sondern ebenfalls ermittelt wird das Verfahren zur Rückerstattung der bereits berechneten und festgesetzten Einkommensteuervorauszahlung im Jahr 2019 in Fällen, in denen Arbeitgeber das Urlaubsgeld bereits gezahlt haben.
Quelle: FÜLLE