Poslovna uspešnost 2023

Geschäftsentwicklung für 2023

Das Gehalt richtet sich nach dem zweiten Absatz von Artikel 126.
Artikel 126 Absatz 2 des Arbeitsbeziehungsgesetzes(LRA-1) besteht aus dem Grundgehalt, einer Leistungskomponente und Zulagen.
Das Gehalt umfasst auch eine leistungsbezogene Vergütung, wenn dies im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Die Begriffe Weihnachtsgeld oder 13. Gehalt werden umgangssprachlich auch für die leistungsbezogene Vergütung verwendet.
Die Zahlung der leistungsbezogenen Komponente des Gehalts hängt von der Leistung des Wirtschaftsteilnehmers (Arbeitgebers) ab, was sich bereits aus der sprachlichen Auslegung des Begriffs ergibt.
Das leistungsbezogene Entgelt ist also eine Belohnung, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auf der Grundlage der guten Leistung des Unternehmens als Ganzes gewährt.
Die Leistung ist hingegen an die individuelle Leistung eines Arbeitnehmers oder einer Gruppe von Arbeitnehmern gebunden.

Besteuerung von Erfolgszahlungen

Die ZDR-1 schreibt vor, dass alle Zahlungen, sowohl Leistungs- als auch Bonuszahlungen, in bar erfolgen müssen.
Letzteres gilt nicht für steuerbegünstigte Leistungszahlungen nach ZDoh-2.
Ab 1.
1.
2023 unterliegt die Leistungsprämie den Bestimmungen von Art.
12.
12 Abs. 12 des Einkommensteuergesetzes – ZDoh-2 werden Zahlungen für Unternehmensleistungen bis zu 100 % des letzten bekannten durchschnittlichen Monatsgehalts von Arbeitnehmern in Slowenien, wie vom Statistischen Amt der Republik Slowenien(www.stat.si) veröffentlicht, nicht in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • der Leistungsbonus muss in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis in bar oder in Form von Sachleistungen gezahlt werden,
  • sie darf nicht mehr als zweimal pro Kalenderjahr an alle anspruchsberechtigten Arbeitnehmer gezahlt werden; und
  • das Recht auf eine leistungsabhängige Vergütung muss in den allgemeinen Regeln des Arbeitgebers oder im Tarifvertrag festgelegt sein.

Eine Leistungsprämie, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, wird als sonstiges Arbeitseinkommen behandelt und ist für die Steuerzwecke des Arbeitnehmers voll absetzbar.
Wird eine Leistungsprämie über das Durchschnittsgehalt in Slowenien hinaus gezahlt, wird die Differenz in die Steuerbemessungsgrundlage des Arbeitnehmers einbezogen und die Einkommensteuer wird auf den über das Durchschnittsgehalt hinaus gezahlten Betrag berechnet und gezahlt.
Bei der Bestimmung der Höhe des durchschnittlichen Monatsgehalts von Arbeitnehmern in Slowenien wird gemäß Art.
44.
3(2) der Abgabenordnung die letzten bekannten Daten des Statistischen Amtes der Republik Slowenien, die am Tag der Zahlung veröffentlicht wurden, berücksichtigt. In jedem Fall werden die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge auf den gezahlten Gesamtbetrag berechnet und abgeführt.

Festlegung der Kriterien für die Zahlung von leistungsbezogenen Boni

Wenn der Anspruch auf Zahlung eines leistungsbezogenen Gehaltsbestandteils in den allgemeinen Regeln des Arbeitgebers festgelegt ist, müssen die Kriterien für den Anspruch und die Höhe der Zahlung für alle Arbeitnehmer einheitlich sein, so dass grundsätzlich alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, diese Kriterien zu erfüllen.
Letzteres muss auch für Führungskräfte gelten.
Da die ZDoh-2 den Begriff ‚Arbeitnehmer‘ nicht definiert, muss für die Definition dieses Begriffs auf das Primärrecht, d.h. die ZDR-1, zurückgegriffen werden.
Gemäß Art.
5 der ZDR-1 ist ein Arbeitnehmer eine natürliche Person, die in einem Arbeitsverhältnis auf der Grundlage eines geschlossenen Arbeitsvertrags steht.
Erfüllt ein Manager auch die Voraussetzungen, um als Arbeitnehmer im Sinne der ZDR-1 zu gelten, so ist dies eine Bedingung gemäß Artikel 12 Absatz 1 erster Gedankenstrich der ZDR-1.
12 des ersten Absatzes von Punkt 44.
Artikel 12 Absatz 12 Nummer 12 der ZDoh-2 ist nur dann erfüllt, wenn das Recht und die Kriterien für die Zahlung eines Teils des Gehalts auch für den Geschäftsführer im allgemeinen Akt des Arbeitgebers festgelegt sind.
Wenn der Anspruch auf einen Teil des Gehalts für die berufliche Leistung, die Kriterien und die Kriterien in einem Tarifvertrag festgelegt sind, der seinem Wesen nach ein Vertrag ist, der auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder repräsentative Gewerkschaften) geschlossen wurde, besteht keine Notwendigkeit, die Bedingungen für den Anspruch auf diesen Anspruch, die Kriterien und die Kriterien, einheitlich für alle Arbeitnehmer festzulegen, da diese eine aktive Rolle beim Abschluss von Tarifverträgen spielen. Leistung Es ist wichtig, zwischen Leistung und Leistung zu unterscheiden.
Die Kriterien für Leistungszahlungen sollten im Voraus festgelegt werden, damit die Arbeitnehmer wissen, welche Leistung von ihnen erwartet wird und für welche Leistung sie belohnt werden.
Die Ausgestaltung der Kriterien bleibt den Arbeitgebern überlassen, da verschiedene Tätigkeiten unterschiedliche Arbeitsabläufe haben, die unterschiedliche Kriterien erfordern, die für die Leistungsmessung geeignet sind.
Die Leistungsvergütung ist immer Teil des Gehalts und muss in bar ausgezahlt werden und in vollem Umfang auf die jährliche Steuerbemessungsgrundlage des Arbeitnehmers angerechnet werden.
__________________ Urška Jerič Payroll and HR services Promotiv d.o.o. __________________ Quelle: ZDoh-2, ZDR-1

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