
Der Mindestlohn im Jahr 2022 für Vollzeitbeschäftigung beträgt ab dem 1. Januar 2022 1.074,43 Euro (brutto).
Der neu ermittelte Betrag gilt für Arbeiten, die ab dem 1. Januar 2022 erbracht werden. Das Nettomindestgehalt ohne Zulagen und unter Berücksichtigung der allgemeinen und zusätzlichen allgemeinen Entlastung beträgt 757,58 Euro bzw. 749,65 Euro ohne Berücksichtigung der zusätzlichen allgemeinen Entlastung.
Mindestlohnstruktur
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Vergütung der geleisteten Arbeit mindestens in Höhe des Mindestlohns, wenn er Vollzeit für einen Arbeitgeber in der Republik Slowenien arbeitet. Bei einer kürzeren Arbeitszeit als Vollzeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens einen anteiligen Teil des Mindestlohns.
Aus der Grundlehre des Gesetzes geht hervor, dass der Mindestlohn alle Lohnbestandteile umfasst, wie sie im Arbeitsbeziehungsgesetz festgelegt sind, also den Grundlohn des Arbeitnehmers für einen bestimmten Monat, den Teil des Lohns für die Arbeitsleistung und die dazu gehörenden Zulagen mit Ausnahme der Zulage für Vollzeitarbeit. Ab dem 01.01.2020 gelten Zulagen, die durch Gesetze und andere Vorschriften sowie durch Tarifverträge festgelegt sind, ein Teil des Gehalts für die Arbeitsleistung und die Vergütung für die Geschäftsleistung, die mit einem Tarifvertrag oder einem Arbeitsvertrag vereinbart wurden,< b> sind nicht im Mindestlohn enthalten.
Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2020 alle Zulagen vom Mindestlohn ausgenommen sind:
- Zuschuss für Nachtarbeit,
- Zuschlag für die Arbeit am Sonntag
- Zuschlag für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen und arbeitsfreien Tagen.
Zum Mindestlohn müssen Arbeitgeber einen Zuschuss für die Betriebszugehörigkeit, einen Zuschuss für die Arbeitsbedingungen, einen Teil des Gehalts für Arbeitsleistung und/oder Geschäftsleistung usw. hinzufügen.
Darüber hinaus ist es auch nicht möglich, Erstattungen von Auslagen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlen muss, in den Mindestlohn einzubeziehen (z. B. Erstattung von Auslagen für Verpflegung während der Arbeit, für den Transport zur und von der Arbeit, Auslagen bei einer Dienstreise). sowie sonstige Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. Urlaubsgeld, Abfindung, Jubiläumsgelder).
Tabelle der Mindestlohnbewegungen pro Jahr
Leto | Minimalna plača |
---|---|
2022 | 1.074,43 |
2021 | 1.024,24 |
2020 | 940,58 |
2019 | 886,63 |
2018 | 842,79 |
2017 | 804,96 |
2016 | 790,73 |
2015 | 790,73 |
2014 | 789,15 |
2013 | 783,66 |
2012 | 763,06 |
2011 | 748,10 |
Quelle: MDDSZ