Nach den Änderungen im Jahr 2019 ist auch für das Jahr 2020 der Urlaub in Höhe von 100 % des letzten bekannten PP in der RS ​​steuerfrei. Bis zu diesem Betrag ist die Berechnung der Einkommensteuer und der Sozialversicherungsbeiträge nicht erforderlich.

Die letzten bekannten Daten zum Durchschnittsgehalt des Vormonats werden auf der Website des Statistikamtes veröffentlicht Büro.

Die Mindesthöhe des Urlaubsgeldes wird durch das Arbeitsbeziehungsgesetz bestimmt, das vorsieht, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, einem Arbeitnehmer, der Anspruch auf Jahresurlaub hat, Urlaubsgeld mindestens in Höhe des Mindestlohns zu zahlen. Ab dem 1. Januar 2020 beträgt der Mindestlohn 940,58 für Vollzeitbeschäftigung (Mindestlohngesetz; Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 13/10, 92/15 und 83/18). Der Mindestbetrag des Urlaubsgeldes beträgt 940,58 € brutto.

Der Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld ist mit dem Anspruch auf Jahresurlaub verbunden. Hat der Arbeitnehmer nur Anspruch auf einen anteiligen Teil des Urlaubs, so hat er auch nur Anspruch auf einen anteiligen Teil des Urlaubs. Ein Arbeitnehmer hat auch dann Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn er keinen Jahresurlaub nimmt, obwohl er Anspruch darauf hat. Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer den Arbeitsplatz wechselt, muss ihm jeder Arbeitgeber einen anteiligen Teil des Urlaubs zahlen (1/12 für jeden Beschäftigungsmonat). Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer unterjährig ein Arbeitsverhältnis eingeht (oder sein Arbeitsverhältnis unterjährig beendet), hat er Anspruch auf einen anteiligen Teil des Urlaubs (1/12 für jeden Beschäftigungsmonat). Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer trotz des Anspruchs des Arbeitnehmers auf einen anteiligen Teil des Zuschusses den vollen Zuschuss, so gilt die Differenz zwischen der Zahlung und dem Anspruch als weiteres Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis, das in vollem Umfang in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer einbezogen wird Beiträge.

Die Frist für die Auszahlung des Urlaubsgeldes läuft bis zum 1. Juli 2020. Bei Liquiditätsproblemen kann das Urlaubsgeld bis spätestens zum 1. November 2020 ausgezahlt werden.

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