Das Renten- und Invalidenversicherungsinstitut Sloweniens verlängert ausnahmsweise die vorgeschriebene Frist aufgrund wesentlicher Änderungen bei der Meldung von Daten über die Bemessungsgrundlage, Gehaltsentschädigung, gezahlte Beiträge und Versicherungszeiten sowie festgestellte technische Probleme bei der Übermittlung dieser Daten für die Übermittlung dieser Daten bis zum 31.5.2014.
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