Steuerzahler, die Ende Mai oder Anfang Juni informative Einkommensteuerberechnungen per Post erhalten haben, haben bis Donnerstag, 30. Juni 2016, Zeit, Einspruch einzulegen, wenn sie feststellen, dass die Informationen in der informativen Berechnung falsch oder unvollständig sind oder ihre Steuerschuld besteht unter- oder überschätzt. Der Widerspruch ist an die in der informativen Einkommensteuerberechnung (in der Rechtsbehelfsbelehrung) angegebene Adresse zu richten.

Das Einspruchsformular ist bei allen Finanzämtern und unter FURS-Website.

Aufgrund des Einspruchs erlässt das Finanzamt dem Steuerpflichtigen einen Einkommensteuerbescheid.

Wenn die Steuerzahler jedoch mit der informatorischen Berechnung einverstanden sind, d. h. wenn sie davon ausgehen, dass die tatsächliche Situation mit der in der informatorischen Einkommensteuerberechnung dargestellten Situation übereinstimmt, müssen sie nichts unternehmen, da die informatorische Berechnung innerhalb von 30 Tagen nach der Übermittlung automatisch zu einer Entscheidung wird .

Die Frist für die Nachzahlung der zu wenig gezahlten Einkommenssteuer endet am 1. August 2016, und die zu viel gezahlte Einkommenssteuer wird am 29. Juli 2016 an die Steuerzahler überwiesen.

Quelle: PELZ

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