
Der Mindestlohn für Vollzeitarbeit beträgt ab dem 1. Januar 2015 790,73 Euro.
Gemäß dem Mindestlohngesetz wird der Mindestlohn einmal im Jahr mindestens anhand der Steigerung der Lebenshaltungskosten angepasst. Für die Anpassung des Mindestlohns wird der offizielle Wert des Statistischen Amts der Republik Slowenien zur jährlichen Steigerung der Lebenshaltungskosten im Dezember des vergangenen Jahres im Vergleich zu Dezember des Vorjahres verwendet. Das Gesetz legt auch andere Kriterien fest, die neben der Steigerung der Lebenshaltungskosten bei der Festlegung des Mindestlohns berücksichtigt werden können, darunter Lohnentwicklung, wirtschaftliche Bedingungen oder Wachstum sowie Beschäftigungstrends. Bisherige Praxis war, dass der Mindestlohn, der nach diesen Kriterien festgelegt wurde, einmal im Jahr nur mit der Steigerung der Lebenshaltungskosten, wie im 5. Artikel des Gesetzes festgelegt, angepasst wurde. Der Betrag des Mindestlohns wird gemäß dem Gesetz von der für Arbeit zuständigen Ministerin oder dem Minister nach vorheriger Konsultation mit den Sozialpartnern festgelegt.
Der neu festgelegte Betrag gilt für Arbeit, die ab dem 1. Januar durchgeführt wird. Aus den offiziellen Daten des Statistischen Amts der Republik Slowenien geht hervor, dass die Steigerung der Lebenshaltungskosten im Dezember 2014 gegenüber Dezember 2013 0,2 % beträgt.
In einer Korrespondenzsitzung des Wirtschafts- und Sozialrates wurde beschlossen, den Mindestlohn, der für das Jahr 2014 auf 789,15 Euro festgelegt wurde, um die festgestellte Steigerung der Lebenshaltungskosten von 0,2 % anzupassen, sodass er ab dem 1. Januar 2015 790,73 Euro beträgt.
Dies bedeutet, dass der Betrag des Mindestlohns auch nach der Anpassung den derzeitigen Mindestbetrag für die Zahlung von Beiträgen aus dem Arbeitsverhältnis, der 792,05 EUR beträgt, nicht erreicht. Dies wird voraussichtlich für Zahlungen im März angepasst, da der neue Durchschnittslohn für das Jahr 2014 voraussichtlich am 16.2.2015 veröffentlicht wird.