
Art des Kontos und Durchführung von Aktivitäten und Berichterstattung von Daten im RTR
Am 1. Juli 2018 wurde Kapitel 11 des Gesetzes über Zahlungsdienste, Dienstleistungen zur Ausgabe von elektronischem Geld und Zahlungssysteme (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 7/18, 9/18, im Folgenden: ZPlaSSIED) in Kraft gesetzt, das im sechsten Artikel 192 Absatz 1 sieht vor, dass Inhaber von Transaktionskonten, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, Zahlungsdienstleistern, die Transaktionskonten verwalten, mitteilen, dass das Transaktionskonto auch zum Zweck des öffentlichen und freien Zugangs zu den Daten im Register der Transaktionskonten verwendet wird ( RTR) für die Durchführung von Tätigkeiten, und zwar bevor sie damit beginnen, Transaktionskonten für die Durchführung von Tätigkeiten zu nutzen.
Auch natürliche Personen, die bereits über ein Transaktionskonto Geschäfte tätigen, müssen dies bis zum 1. Juli 2018 den Zahlungsdienstleistern mitteilen, die ihr Konto verwalten. Im Zusammenhang damit bestehen auch strafrechtliche Bestimmungen für eine Ordnungswidrigkeit mit der Zahlung einer Geldbuße zwischen 500 und 5.000 Euro. Die Aufsicht über die Umsetzung der vorgenannten Bestimmungen obliegt FURS.
Quelle: AJPES