Wie jedes Jahr müssen alle Steuerzahler, natürliche Personen, die im Jahr 2015 bewegliches oder unbewegliches Vermögen an andere natürliche Personen oder ausländische juristische Personen innerhalb und außerhalb der Republik Slowenien vermietet haben, bis zum 15. Januar die von ihnen erzielten Einkünfte der Finanzverwaltung melden , 2016. Dabei handelt es sich um Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien, die der Steuerzahler im Rahmen seiner Tätigkeit nicht erzielt.

Die Bekanntgabe erfolgt auf dem vorgeschriebenen Formular persönlich oder per Post. Die Erklärung kann auch elektronisch über das eDavki-System abgegeben werden.
Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien werden mit einem Satz von 25 % der Steuer veranlagt
Basis, wobei die Steuerbemessungsgrundlage die Einnahmen aus der Vermietung der Immobilie, vermindert um 10 % der normalisierten Kosten, oder die tatsächlichen Kosten für die Instandhaltung der Immobilie sind, wodurch der Nutzwert erhalten bleibt der Immobilie, wenn die Miete vom Vermieter selbst bezahlt wird.
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