Steuerpflichtige, die bei Bargeldtransaktionen ohne Verwendung geeigneter Buchhaltungssoftware oder elektronischer Geräte Rechnungen ausstellen, müssen ab dem 31. Januar 2015 Rechnungen aus einem speziellen gebundenen Buch ausstellen.

Das gebundene Buch kann in Buchhandlungen gekauft werden und muss vor der Verwendung beim Finanzamt registriert werden.

Steuerpflichtige, für die die elektronische Einreichung von Steuererklärungen, Vorhersagen und anderen Formularen über das eDavki-Portal vorgeschrieben ist, müssen das gebundene Rechnungsbuch elektronisch über das eDavki-Portal bestätigen, indem sie die Seriennummer des gebundenen Rechnungsbuchs eingeben.
Andere Steuerpflichtige, die das gebundene Rechnungsbuch verwenden müssen, müssen es auch persönlich beim Finanzamt zur Bestätigung einreichen. Zu diesem Zweck wird am Samstag, dem 31.1.2015, ein Bereitschaftsdienst an den Standorten der Finanzämter organisiert. Wenn sie das unterzeichnete Antragsformular per Post an das zuständige Finanzamt senden, erhalten sie die Bestätigung später auf dem Postweg. Das Bestätigungsdatum des gebundenen Rechnungsbuchs ist in diesem Fall das Datum, an dem das zuständige Finanzamt den Antrag erhalten hat.
Weitere Informationen: FURS

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