Die Frist zur Zahlung der Verpflichtungen gemäß DohDej und DDPO bleibt unverändert
Unabhängig von der Möglichkeit einer späteren Abgabe der Steuererklärung bleibt die Frist zur Begleichung von Verpflichtungen nach der Steuererklärung (sowohl für DohDej als auch für DDPO) unverändert. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige die Differenz nach der Berechnung spätestens am 30. [...]




